Kognitive Verhaltenstherapie

Vier therapeutische Verfahren sind allgemein wissenschaftlich anerkannt: Verhaltenstherapie, analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie systemische Therapie.

Ärzte oder Psychologen, die eine mehrjährige Weiterbildung in einem dieser Verfahren absolviert haben, können durch eine Abschlussprüfung die Approbation (Heilerlaubnis) erhalten. Dies gilt auch für die Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die bestimmten Berufsgruppen offensteht.

Approbierte Psychotherapeuten sind auch dafür zugelassen, einen Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen. Dieser ermöglicht eine Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Meine Weiterbildung habe ich im Verfahren kognitive Verhaltenstherapie absolviert.

Dies ist ein wissenschaftliches überprüftes wirksames Verfahren, in dem davon ausgegangen wird, dass aufgrund persönlicher Lebensumstände und Erfahrungen bestimmte Verhaltensweisen gelernt werden. Führt das Verhalten immer wieder zu Leiden (zum Beispiel, wenn sich jemand aus Angst vor Blamage nichts zutraut) kann es hilfreich sein, neues Verhalten zu lernen, das auf die Dauer zufriedener macht.

Menschen denken stets und ständig – wobei zwei Menschen in derselben Situation sehr verschiedene Gedanken haben können. Mit unseren Gedanken beeinflussen wir, wie wir uns verhalten.
Im Rahmen der kognitiven Verhaltenstherapie werden Sie eingeladen, eingefahrene Denkmuster und Einstellungen in Frage zu stellen und zu überprüfen, sowie neue Denkmuster und neues Verhalten auszuprobieren. Das Ziel ist, Leiden zu mildern und bestenfalls zu beenden.

Dies beinhaltet eine aktive Mitarbeit des Patienten auch zwischen den Sitzungen.

Zum Einsatz kommen auch verschiedene Techniken wie achtsamkeitsbasierte Verfahren, Training emotionaler Kompetenzen, Stressmanagement, Training sozialer Kompetenzen und die Arbeit mit typischen Interaktionsstilen.